Haushaltsrede der GLS am 31.1.2019

zum Haushalt der Stadt Sachseneim für das Jahr 2019 vorgetragen von Günter Dick

Sehr geehrter Herr BM Fiedler,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2019 wird für die Stadt Sachsenheim wesentliche Änderungen mit sich bringen.
Am 03.02. oder am 17.02. wählen wir einen neuen BM.
Am 26.05. finden die Kommunalwahlen statt.
Hinzu kommt zum Jahresende 2019 die Umstellung des Finanzwesens auf die doppische HH-Führung.
Im Anschluss haben wir eine völlig neu gestaltete Spitze der Stadt Sachsenheim, die auf neuer Basis die notwendigen Aufgaben erledigt.

Der HH 2019 ist der letzte, den Sie, Herr BM Fiedler, dem aktuellen GR vorgelegt haben. Um so überraschter waren wir Fraktionsmitglieder der GLS über den Inhalt dieses Entwurfs.Wir wollen uns bei der HH-Debatte 2019 auf grundsätzliche Sachverhalte beschränken.

Deutlich wird in der Gesamtschau der HHe über mehrere Jahre hinweg: Die vielen Mio. € an Wohnbau-Grundstückserlösen der Stadt Sachsenheim haben uns nicht wirklich weitergebracht.
Statt dessen wurde der größte Teil davon, durch Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulerweiterungen, Ausbau des Verwaltungsapparats usw. aufgebraucht.

Im Grunde wird damit die von vielen Sachkennern vertretene Meinung bestätigt, wonach Neubaugebiete finanztechnisch nicht unbedingt wirtschaftlich sind, weil sie zuerst erhebliche Kosten + andere Probleme verursachen und erst in ferner Zukunft evtl. einen „Mehrwert“ abwerfen.

Es ist von Ihnen, Herr BM Fiedler, laut den HH-Plänen und anderen Unterlagen beabsichtigt, von den Rücklagen, die sich zum 31.12.2017 auf ca. 14,7 Mio. €   beliefen, 2018 ca. 4,924.400 Mio. € (lt. Finanzzwischenbericht nur 2.129 Mio. €) und 2019 ca. 7,999.700 Mio. €  zu entnehmen und dem Vermögenshaushalt für Investitionen zuzuführen.
Somit hätte unsere Rücklage 2020 nur noch restliche 3,5 Mio. €  (korrigiert) als Verbrauchsmittel.

 

Dies kann und darf so nicht erfolgen.
Sie tun so, als könnten wir weiterhin wie bisher vorgehen. Doch wir benötigen auch im Jahr 2020 und in späteren Jahren  eine ausreichende Rücklage, um auf Unvorhergesehenes reagieren zu können.

Insbesondere, weil wir relativ sicher von deutlich sinkenden Zuführungsraten des operativen Verwaltungshaushalts an den investiven Vermögenshaushalt ausgehen müssen.Grund dafür ist u.a. der kostenträchtige Unterhalt von o.g. Infrastruktureinrichtungen, von wahrscheinlichen Reduzierungen der Finanzzuweisungen ganz zu schweigen, sobald die Konjunktur einen Einbruch erleidet.

Das kann aber nur bedeuten: Wir müssen bereits in 2019 die Ausgaben hinterfragen.
Denkbar wäre, auch, schon 2019 Kredite zu aktuell sehr günstigen Konditionen aufzunehmen. Kredite also, die von Ihnen im Finanzplanungszeitraum ab 2020 bis 2022 sowieso in Höhe von ca. 20 Mio. € vorgesehen sind,sofern alle von Ihnen dargestellte Maßnahmen realisiert werden sollen.

Der GLS liegt nicht daran, im Jahr 2019 mit ausgabeträchtigen Anträgen zu glänzen.
Statt dessen wäre es u.E. notwendig, bereits beschlossene und noch nicht erledigte Vorhaben abzuarbeiten. Immerhin umfasst die Liste der zuletzt übertragenen Haushaltsreste eine Summe von mehr als 20 Mio. €. Nur dann können der neue BM und der neue GR  die Aufgaben der Zukunft zielgerichtet angehen.

2019 sollte nach unserer Sichtweise deshalb finanziell ein Übergangsjahr sein, sowohl für den scheidenden und den neuen BM als auch für den neuen GR, als auch um etwas Ruhe in die Finanzen zu bringen oder um unser Personal vom bisherigen Druck zu entlasten. Dies kann uns allen in jeglicher Hinsicht nur gut tun.

Wir sind der Meinung, dass wir bereits heute und in den nächsten Monaten die vorgesehenen Ausgaben nochmals sehr deutlich hinterfragen müssen. Wenn wir weitermachen wie bisher oder wie von Ihnen, Herr BM Fiedler, vorgeschlagen, werden wir in kürzester Zeit nicht mehr handlungsfähig sein. Stattdessen werden wir von der Kommunalaufsichtsbehörde des LRA zwangsverwaltet.
Ein derartiges „Erbe“ dürfen wir sowohl dem neuen BM als auch den neuen kommunalen Gremien nicht hinterlassen.

Nachdem wir mit unserem Haushaltswerk zeitlich sehr spät - unseres Erachtens wegen der absehbaren Schwierigkeiten zu spät - dran sind, bleiben uns nur wenige Handlungsmöglichkeiten. Ansonsten wäre der HH viel zu spät genehmigungsfähig und wir könnten in 2019 nicht investiv agieren (formale Voraussetzungen).

Der Haushalt hat in seinem vielfältigen Zahlenwerk  und dazugehörigen sachlichen Hintergründen viele Verknüpfungen. Es wird uns nicht möglich sein, kurzfristig in allen notwendigen Bereichen etwas zu ändern. Eine Überprüfung der Ausgabepositionen ist jedoch notwendig. Ansonsten rauschen wir sehenden Auges in die seit Jahren erkennbare Schuldenfalle.

Dabei ist alles zu hinterfragen. Auch die Positionen, welche in die Ausgabezuständigkeit des BM fallen. Da wurden von der Verwaltung wieder viele Sachverhalte aufgenommen, über die wir als Gremium noch nichts gehört haben bzw. die unter die Rubrik „nice to have“, also die Wunschliste, fallen. Sicherlich, meist sind das verständliche Wünsche, aber in der Summe schlagen auch diese deutlich zu Buche.

Wir müssen uns dabei sehr eindringlich überlegen, ob und wie wir alle, auch sogenannte „Verpflichtungen“, erfüllen können bzw. erfüllen wollen. Das alles wird kaum Freude bei unseren Bürgerinnen und Bürgern auslösen.Aber unsere zukünftige Handlungsfähigkeit sollte frühzeitig über allem anderen stehen. Ein anderes Vorgehen würde bedeuten, wir „stecken in finanzieller Hinsicht den Kopf in den Sand“.

Hier einige Ausführungen, wie wir uns das  weitere Vorgehen vorstellen können:

  • eine grundsätzliche Änderung des HH-Entwurfs ist zeitlich kaum möglich
  • aber Streichungen bzw. Verschiebungen müssen sein, sowohl im HH 2019 als auch insbesondere in der Finanzplanung
  • dabei können uns z.B. Ausgabesperrvermerke

sowie ergänzend, entsprechende Zusagen der Verwaltung helfen

  • diese geben uns Zeit, die davon betroffenen Objekte nochmals zu überdenken
  • sind wir damit erfolgreich, so wird unsere Rücklage nicht im geplanten Maß aufgebraucht 
  • damit hätten wir unser vorrangiges Ziel erreicht.

Hier einige Punkte zu denkbaren Ausgabereduzierungen in 2019, für die wir eine Ausgabesperre beantragen:

 

  • Beschaffung Fahrzeug Vollzugsdienst 20.000 €    
  • Erneuerung Lüftungsanlage Kulturhaus 28.000 €
  • Sanierung Kindergarten Regenbogen 800.000 €
  • Zaunanlage Kindergarten Spatzennest 10.000 €
  • Neue Kinderbetreuungseinrichtung 1.600.000 €
  • Straßensanierung Hohe Straße 135.000 €
  • Straßensanierung Hans-Sachs-Str. 235.000 €
  • Kirbachbrücke Ochsenbach BW 10 50.000 €
  • Errichtung Fahrgastinformationsanzeigen 30.000 €

Für alle diese Positionen in Summe von  2,958 Mio. € können wir uns Ausgabesperren vorstellen. Das lässt uns die Möglichkeit einer schnellen Genehmigung des HH durch das LRA. Aber wir machen dem LRA mit diesen Ausgabesperren auch deutlich: Wir haben unsere zukünftig finanziell schwierige Situation erkannt und bemühen uns frühzeitig um Ausgabekürzungen.

Nun noch einige Worte zu den Stadtwerken. Dort sind Innere Darlehen der Stadt in Höhe von 4,2 Mio. € „geparkt“. Diese Gelder müssen umgehend, spätestens jedoch in 2020 an die Stadt zurückgeführt werden.

Gleichzeitig ist es an der Zeit, den jährlich im Bereich Hallenbad entstehenden Abmangel in Höhe von regelmäßig ca. 200.000 € nicht stets durch regelmäßige Kreditaufnahmen zu decken. Immerhin haben wir über die Stadtwerke aktuell Kredite von 5,8 Mio. €, d.h. 315 €/Einwohner zu tragen.

Die dadurch entstehenden Kreditlasten müssen im Wesentlichen  über den Teilhaushalt der Wasserversorgung und die dortigen Gebühren ausgeglichen werden. Der Abmangel des Hallenbades gehört ehrlicherweise durch die Stadt getragen.

Im Gleichschritt mit dem städtischen Haushalt könnten auch beim Teilhaushalt Wasserversorgung innerhalb der Stadtwerke in 2019 Ausgaben eingespart werden. Weil wir uns für die Hans-Sachs-Str. evtl. eine Verschiebung ins Jahr 2020 vorstellen können.

Immerhin sind für die Sanierung der dortigen Wasserleitung 220.000 € vorgesehen. Die sachlich gleich begründete Sanierung der Hauffstr. würde 2019 im HH-Plan mit 65.000 € (WV) + 200.000 € (Stadt) verbleiben.

Den Antworten der Verwaltung zu den vorab gestellten Anträgen der CDU – für Parkhaus Bahnhofstr. = Planung Parkierungskonzept in 2019 - und der SPD - Erwerb Grundstücksflächen für sozialen Wohnungsbau =  ausreichende Mittel bereitgestellt - können wir zustimmen.

Abschließend noch einige Ausführungen zu Kämmerer Roller und seinem Team. Sie haben uns mit der Vorlage dieses HH-Entwurfs unsere prekäre Situation deutlich gemacht. Diese Arbeit ist zwar nicht erfreulich, aber ehrlich. Dafür gebührt Ihnen unser Dank. Ebenso, weil Sie uns einen ganzen Abend für Fragen zur Verfügung standen.

Unser Fazit:
Wir könnten aus Gründen der baldmöglichsten Handlungsfähigkeit dem HH 2019 sowie den zugehörigen weiteren Plänen zustimmen, SOFERN mit den beantragten Ausgabesperren sowie den notwendigen Änderungsabsichten für die Finanzplanung ein deutliches Zeichen gesetzt wird.

Ergänzend wäre eine Zusage der Verwaltung sinnvoll, wenn diese auch selbst alle weiteren nicht genannten + in die Zuständigkeit des BM fallenden Ausgaben auf den Prüfstand stellt.

Für die GLS
Günter Dick
-FV-